Informationen für Eltern von Kindern mit einer Lese- und / oder Rechtschreibstörung (LRS)
1. Grundlegende Informationen zur Gewährung von Notenschutz und Nachteilsausgleich
Es werden drei Arten von attestierten Benachteiligungen unterschieden:
- Lese- und Rechtschreibstörung (LRS)
- Isolierte Lesestörung (iLS)
- Isolierte Rechtschreibstörung (iRS)
Welche Form bei Ihrem Kind vorliegt, entscheidet eine Testung, die durch den unserer Realschule zugewiesenen Schulpsychologen durchgeführt wird.
Diese schlägt entsprechend der Testergebnisse Maßnahmen vor, die es Ihrem Kind ermöglichen, ohne Nachteile die Schullaufbahn an der Realschule zu absolvieren. Dabei kann es sich um zweierlei Arten von Maßnahmen handeln:
- Notenschutz
Beispielsweise wird die Rechtschreibung nicht gewertet oder von Vorlesenoten abgesehen. - Nachteilsausgleichsmaßnahmen
Beispielsweise wird ein Zeitzuschlag bei Leistungsnachweisen gewährt oder Aufgabenstellungen werden größer kopiert.
Im Zeugnis findet sich nur bei erteiltem Notenschutz eine entsprechende Bemerkung wieder, die Nachteilsausgleichsmaßnahmen finden keinen Eingang in die Zeugnisbemerkung.
Sie als Eltern können also in Abwägung zwischen den Erfordernissen für Ihr Kind und den damit verbundenen Folgen in der Zeugnisbemerkung entscheiden, in welchem Umfang Sie die vorgeschlagenen Maßnahmen in Anspruch nehmen wollen.
Diese Entscheidung können Sie durch einen schriftlichen Antrag in jedem Schuljahr in den ersten beiden Schulwochen ändern.
2. Lese- und / oder Rechtschreibstörung
Um einen Notenschutz oder einen Nachteilsausgleich (gem. Art. 52, 5 BayEUG und §§ 31 - 36 BaySchO) gewähren zu können, sind folgende Unterlagen erforderlich:
- ✔ die Einschätzung der Schulpsychologin / des Schulpsychologen.
- ✔ ein Antrag der Erziehungsberechtigten an die aufnehmende Realschule.
- ✔ ein Gutachten eines Kinder- und Jugendpsychiaters ist nicht zwingend notwendig.
Findet ein Übertritt aus einer anderen Schulart statt (z. B. aus der Grundschule), müssen Sie als Eltern immer Kontakt zur zuständigen Schulpsychologin der Realschule aufnehmen, damit die Maßnahmen zum Nachteilsausgleich festgelegt werden können.
Je nach individueller Diagnose kann nach zwei Jahren eine Nachtestung empfohlen werden. Bitte nehmen Sie dafür rechtzeitig Kontakt zur Schulpsychologin auf.
3. Individuelle Beratung
Ansprechpartner an der Schule bei Fragen sind:
Frau BerRin Victoria Wiedemann
Sprechstunde nach telefonischer Vereinbarung
Frau StRin (RS) Sandra Mack
Sprechstunde nach telefonischer Vereinbarung
Zuständige Schulpsychologin
Frau StRin (RS) Hannah Weber
Telefon: 0160 2616879
Sprechstunde:
Mo 11:00 bis 12:00 Uhr
Do 08:30 bis 09:30 Uhr